eloquium Kommunikation und Marketing Ronald Schmidt und Stephan Tessnow GbR
Allgemeine Geschäftsbedingungen
gültig ab 17.05.2010
I. Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller zwischen der eloquium Kommunikation und Marketing Ronald Schmidt und Stephan Tessnow GbR (eloquium Kommunikation und Marketing) und ihren Auftraggebern (Auftraggeber bzw. Auftraggebern) geschlossenen Verträge (Vertrag bzw. Verträge).
(2) Die AGB gelten ausschließlich. Von den AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben Gültigkeit, wenn eloquium Kommunikation und Marketing diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.
II. Geschäftstätigkeit
eloquium bietet Agenturleistungen für Geschäftskunden rund um das Thema Kommunikation. Die Dienstleistungen gliedern sich in die Bereiche:
Öffentlichkeitsarbeit: Durchführen von Pressearbeit, Beratung zu sozialen Netzwerke. Maßnahmen der internen Kommunikation.
Digitale Medien: Analyse und Gestaltung von Webseiten, Imageberatung und -pflege im Web2.0, Suchmaschinenanalyse und –beratung, Management von Kampagnen, Statistische Auswertung der Maßnahmen, Soziale Medien: Analyse von vorhandenen Unternehmensbewertungen, Beratung, Schulung, Verfassen von Beiträgen
Werbung: Erstellen von Werbestrategien Zielgruppenorientierte Medienauswahl, Erarbeiten konsistenter Werbeaussagen und Designs, Texterstellung, Verhandlungen mit Medien, Buchungsmanagement, Erstellung der erforderlichen Druckunterlagen oder Onlinevorlagen
Direktmarketing: Erstellen von Marketingstrategien, Generieren von Kontaktdaten, Verifizieren von Ansprechpartnern, Steuerung und Durchführung von Telefonaktionen und Mailings, Erfolgskontrolle
Werbemittel: Bedarfsanalyse, Erarbeiten von Designvorschlägen, eingebettet in das vorhandene Design, Erstellen von Texten / Grafiken / Design, Erstellen druckfähiger Unterlagen, Überwachung des Druckprozesses
Unternehmensdesign: Entwicklung und Umsetzung neuer Designs, Professionalisierung, Ergänzung oder Vervollständigung vorhandener Gestal-tungselemente, Steuerung von Dienstleistern wie Druckereien oder Werbemittelhersteller
Veranstaltungen: Veranstaltungsplanung und –management, Budgetplanung und –überwachung, Steuerung aller Dienstleister und Partner, Design und Bau von Messeständen
Darüber hinaus werden Leistungen in folgenden übergreifenden Bereichen geboten: Analyse und Beratung, Strategieentwicklung, Schulungen
III. Angebot und Vertragsabschluss
(1) Sämtliche Angebote von eloquium Kommunikation und Marketing sind unverbindlich und freibleibend.
(2) Verträge bedürfen der Schriftform. Die Rücksendung eines von eloquium Kommunikation und Marketing erstellten und vom Auftraggeber unterschriebenen unveränderten Angebotes per Fax oder Brief ist ausreichend und bindend.
(3) Mündliche Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
IV. Leistungserstellung
(1) Während der Ausführung der Leistungen verpflichtet sich eloquium Kommunikation und Marketing, sämtliche Arbeiten gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt im dafür vorgesehenen und dem Auftraggeber kommunizierten Zeitraum durchzuführen.
(2) eloquium Kommunikation und Marketing wird in keinem Fall mit Unternehmen, Einzelpersonen oder Auftraggebern zusammenarbeiten, die Websites mit nach deutschem Recht gesetzes- bzw. sittenwidrigen Inhalten betreiben. Der Auftraggeber versichert mit Vertragsunterschrift, dass die zu vermarktende Website keine nach deutschem Recht gesetzes- bzw. sittenwidrigen Inhalte enthält.
(3) Der Auftraggeber versichert, dass die Nutzung seiner Website nicht Kennzeichenrechte Dritter oder sonstige Rechte Dritter verletzt.
(4) eloquium Kommunikation und Marketing ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen.
(5) Für den Fall einer absichtlichen oder unabsichtlichen Veränderung an der Website und/oder am Webserver des Auftraggebers durch den Auftraggeber oder Dritte, die zur Veränderung oder Verschwinden von Websites, einzelnen Webseiten oder Verlinkungen führen, die im Rahmen der Leistungserbringung optimiert und/oder erstellt wurden, ist eloquium Kommunikation und Marketing von jeder Ergebnispflicht befreit.
(6) Sollte die Erbringung von vertragsgemäßen Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstigen nicht von eloquium Kommunikation und Marketing zu vertretenden Umständen unmöglich sein, besteht für die Dauer dieser Ereignisse keine Pflicht zur Leistungserbringung. Hierzu zählen insbesondere aber nicht ausschließlich höhere Gewalt, die fehlende Funktionsfähigkeit von Telefonleitungen und des Internet, Stromausfälle sowie Ausfälle von nicht im Einflussbereich von eloquium Kommunikation und Marketing stehenden Servern. Hierzu zählt auch wenn Zulieferer oder sonstige Dritte ohne grobes Verschulden von eloquium Kommunikation und Marketing nicht ordnungsgemäß geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Dienstleistungen nicht ordnungsgemäß funktionieren und eloquium Kommunikation und Marketing aufgrund dessen seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann.
(7) eloquium Kommunikation und Marketing stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse an den von ihr erstellten Seiten Inhalten und Schriftstücken zu, soweit sie nicht ausdrücklich im Vertrag dem Auftraggeber eingeräumt sind.
(8) eloquium Kommunikation und Marketing ist berechtigt, zu Beginn der Leistungserbringung über das Vertragsverhältnis nach außen per Pressemitteilung zu kommunizieren sowie das Projekt oder den Kunden in seine Referenzliste für Präsentations- oder Werbezwecke aufzunehmen. Ausgeschlossen hiervon sind Informationen über den Vertragswert.
(9) eloquium Kommunikation und Marketing übernimmt die Erstellung und ggf. den Versand (per E-Mail) von Pressetexten entsprechend der mit dem Kunden vertraglich definierten Leistung.
(10) Die von eloquium Kommunikation und Marketing erstellten Pressetexte werden zur Korrektur und Freigabe per E-Mail an den Kunden übermittelt. Bis zu zwei Korrekturstufen sind im genannten Preis inbegriffen.
V. Mitwirkungs- und Informationspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Vertrag genannten und notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit eloquium Kommunikation und Marketing die vertragliche Leistung ordnungsgemäß beginnen und/oder durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten, Datenbanken und/oder Informationen zur Verfügung stellen.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle von eloquium Kommunikation und Marketing erbrachten Leistungen unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich zu rügen. Nimmt eloquium Kommunikation und Marketing auf Aufforderungen des Auftraggebers eine Fehlersuche vor und stellt fest, dass keine Fehler oder Fehler innerhalb des Verantwortungsbereiches von eloquium Kommunikation und Marketing vorliegen, kann der Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, eloquium Kommunikation und Marketing vor Beginn und während der Leistungserbringung über geplante technische oder graphische Modifikationen an einer zu vermarktenden Website mindestens 2 Wochen im Voraus zu informieren.
(4) Für den Fall, dass eloquium Kommunikation und Marketing die Positionen der Website des Auftraggebers unter Suchbegriffen in Suchmaschinenindizes verbessern soll (Indexoptimierung) verpflichtet sich der Auftraggeber, eloquium Kommunikation und Marketing vor Beginn der Leistungserstellung über bisherige Indexoptimierungsaktivitäten ausführlich zu informieren. Sollte die Website des Auftraggebers aufgrund bisheriger Aktivitäten aus einem oder mehreren Suchmaschinenindizes entfernt worden sein (Blacklisting), ist eloquium Kommunikation und Marketing von der Leistungspflicht befreit und zum Rücktritt berechtigt.
(5) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungs- und Informationspflichten nicht, nur teilweise oder fehlerhaft nach, ist eloquium Kommunikation und Marketing insoweit von der Leistungspflicht befreit. Leistet eloquium Kommunikation und Marketing dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, die Abarbeitung der vereinbarten Leistungen zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für die Bereitstellung aller zur Texterstellung notwendigen Informationen sowie für zeitnahe Reaktionen im Korrektur- und Freigabeprozess. Verzögerungen von mehr als 14 Tagen, die vom Kunden verursacht werden, entbinden eloquium Kommunikation und Marketing von der Nacharbeit.
(7) Vor der Versendung von Pressemitteilungen bedarf es einer Freigabe durch den Kunden. Liegt diese vor, wird eloquium Marketing und Kommunikation die Pressetexte per E-Mail an die Redaktionen versenden, die vom Kunden aus einem von eloquium Kommunikation und Marketing zur Verfügung gestellten Presseverteiler ausgewählt wurden. Die Freigabe ist binnen fünf Arbeitstagen zu erteilen. Texte, die aus anderen als aus inhaltlichen Gründen nicht freigegeben wurden, werden als voll erbrachte Leistung bewertet.
(8) Materialien, die eloquium Kommunikation und Marketing zur Erstellung der gebuchten Pressetexte benötigt, stellt der Kunde umgehend und in einer gängigen, unmittelbar verwertbaren Form zur Verfügung. Der Kunde stellt sicher, dass eloquium Kommunikation und Marketing die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
(9) Falls der Kunde gebuchte Texte während des Zeitraums der Leistungserbringung storniert, ist er verpflichtet, eloquium Kommunikation und Marketing alle Verluste zu ersetzen, die sich aus den bis dahin erbrachten Leistungen ergeben. Zur Leistungserbringung bereits aufgewendeten Arbeitsstunden werden dem Kunden mit 80,- Euro pro Stunde berechnet.
VI. Preise und Zahlungen, Fälligkeit
(1) Sämtliche Preisangaben sind netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise und Konditionen.
(2) Rechnungen sind ohne Abzüge spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(3) Für Leistungen, die eloquium Kommunikation und Marketing nicht an ihrem Geschäftssitz erbringt, können dem Auftraggeber Fahrtkosten, Spesen und ggf. Übernachtungskosten in Rechnung gestellt werden. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungskosten werden für diesen Fall nach Aufwand, Fahrten mit dem eigenen PKW und Spesen nach den gültigen und üblichen steuerlich absetzbaren Sätzen berechnet.
(4) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist eloquium Kommunikation und Marketing berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu fordern. Kann eloquium Kommunikation und Marketing einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist eloquium Kommunikation und Marketing berechtigt, diesen geltend zu machen.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, eloquium Kommunikation und Marketing alle Kosten zu erstatten, die durch die Beitreibung von geschuldeten Rechnungsbeträgen entstehen, einschließlich der Honorare für Gerichtsvollzieher und Rechtsanwälte.
(6) Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Auftraggebers sind nicht statthaft, es sei denn es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
VII. Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Es gelten die im Vertrag vereinbarten Vertragslaufzeiten und Regelungen zur Vertragskündigung. Sind im Vertrag keine Regelungen zur Vertragslaufzeit oder Kündigung getroffen, läuft der Vertrag bis zur vollständigen Leistungserbringung. Die Möglichkeit der fristlosen Vertragskündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(2) eloquium Kommunikation und Marketing sowie der Auftraggeber sind unbeschadet etwaiger anderweitiger Kündigungsrechte berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei gestellt wird oder eine Vertragspartei in Vermögensverfall gerät.
(3) eloquium Kommunikation und Marketing behält sich das Recht der Leistungseinstellung oder Vertragskündigung vor, sofern der Auftraggeber ausstehende Rechnungen bei Fälligkeit und nach zweifacher Mahnung nicht begleicht.
VIII. Haftung und Gewährleistung
(1) eloquium Kommunikation und Marketing haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sofern sie sich nicht aus einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ergeben haben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von eloquium Kommunikation und Marketing für von ihnen verursachte Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Subunternehmern und sonstigen Mitarbeitern.
(3) Bei schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten haftet eloquium Kommunikation und Marketing nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden bzw. maximal zur Höhe des Auftragswertes. Dies gilt nicht für die Haftung für Leben, Körper und Gesundheitsschäden.
(4) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Im übrigen sind Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Auftraggebers ausgeschlossen.
(6) Bei nicht einwandfreier Erbringung von Leistungen, die eine Ergebniserreichung nicht unerheblich beeinträchtigen, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung. eloquium Kommunikation und Marketing behält sich das Wahlrecht bzgl. der Art der Nacherfüllung vor. Ein Anspruch auf Minderung der Vergütung besteht nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung. Für die Nacherfüllung hat der Auftraggeber eloquium Kommunikation und Marketing eine angemessene Frist zu setzen. Findet innerhalb der Frist die Nacherfüllung nicht statt, so kann der Auftraggeber Rückzahlung der anteiligen Vergütung im Umfang der nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistung verlangen bzw. vom Vertrag zurücktreten.
(7) eloquium Kommunikation und Marketing ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten und/oder verwendeten Daten, Datenbanken, Markennamen, Domainnamen sowie sonstige Inhalte auf mögliche Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstöße zu untersuchen. Der Auftraggeber stellt eloquium Kommunikation und Marketing von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei und verpflichtet sich, eloquium Kommunikation und Marketing die Schäden zu ersetzen, die ihr durch die Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen einer möglichen Rechtsverletzung entstehen.
(8) Alle Schadenersatzansprüche gegen eloquium Kommunikation und Marketing verjähren in einem Jahr nach Beginn der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung.
(9) eloquium Kommunikation und Marketing legt die von ihm erstellten Texte dem Kunden zur Freigabe vor. Gibt der Kunde die Texte frei, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der sachlichen Angaben.
(10) eloquium Kommunikation und Marketing übernimmt keine Gewähr für Art, Inhalt, Umfang und Häufigkeit von Presseveröffentlichungen. Die Entscheidung darüber liegt ausschließlich bei den verantwortlichen Redakteuren der jeweiligen Medien.
(11) Der Kunde versichert, die entsprechenden Lizenz-, Produkt- und Vertriebsrechte zu besitzen und stellt eloquium Kommunikation und Marketing von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund von Produkt- oder sonstigen Rechten geltend machen.
(12) Mit der Auftragserteilung zum Anruf bei Privatpersonen (Outbound Aufträge) versichert der Auftraggeber, dass von der OpenCall anzurufende Privatpersonen in Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber stehen und sich mit den Anrufen einverstanden erklärt haben.
(13) eloquium Kommunikation und Marketing haftet nicht für Schäden einschließlich Folgeschäden, soweit Dritte (Redaktionen, Journalisten, etc.) die ihnen von eloquium Kommunikation und Marketing zur Verfügung gestellten Informationen oder Materialien verändern oder verfälschen. Derartige Dritte sind weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfen von eloquium Kommunikation und Marketing.
IX. Erfolgskontrolle
(1) Der Kunde erhält die Ergebnisse der Medienbeobachtung (Clippings) in digitaler Form (PDF). Im Rahmen des Online-Monitorings erhält der Kunde die Clippings in Form von Links auf die entsprechenden Seiten im Internet.
(2) eloquium Kommunikation und Marketing übernimmt keine Garantie dafür, dass sämtliche Veröffentlichungen erfasst werden.
X. Geheimhaltung
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche ihm bei der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über die von eloquium Kommunikation und Marketing eingesetzten Technologien und Arbeitsweisen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Dies gilt auch für einen Zeitraum von einem Jahr über das Vertragsende hinaus.
(2) eloquium Kommunikation und Marketing verpflichtet sich zum Stillschweigen gegenüber Dritten über alle vertraulichen Informationen, die eloquium Kommunikation und Marketing im Rahmen seiner Tätigkeit für den Kunden erfährt.
XI. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen zu Verträgen einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages und/oder der vorliegenden AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmungen sind dem Sinn und Zweck des geschlossenen Vertrages entsprechend durch rechtswirksame und durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung den rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahe wie möglich kommen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
(4) Bei offensichtlichen Schreib-, Druck- und Rechenfehlern im Angebot, in der Auftragsbestätigung, in der Vertragsvereinbarung oder in der Rechnung von eloquium Kommunikation und Marketing ist eloquium Kommunikation und Marketing zur Vertragsanpassung berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
(5) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Dieburg.

